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Dr. Markus Gilhofer Rechtsanwalt
MarkusGilhofer
Eslarngasse 16/27
1030Wien
Österreich

Schwerpunkt Schirecht

In Österreich ist Schifahren Nationalsport Nummer eins. Schirennläufer sind Nationalhelden. Der Schitourismus ist ein immens wichtiger Wirtschaftsfaktor.

Da sich der Schisport ständig weiterentwickelt, Schifahrer neue Erlebnisse abseits der Piste suchen, Schigebietsbetreiber in einem harten Wettbewerb bestehen müssen und die Flächen für Schipisten in den Alpen nicht unendlich vorhanden sind, braucht es „moderne“ schirechtliche Regelungen und eine konkrete, vorausschauende Rechtsberatung.

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Donnerstag, 25. April 2024

Schwerpunkt Schirecht.

Unfall im Urlaub. Ein Albtraum. Rechtsberatung hilft.

Unfälle passieren leider auf der Schipiste und im freien Schiraum. Es ist an Kollisionen von Schifahrern gleichermaßen zu denken, wie an Unfälle, die auf eine tückische Schnee- oder Untergrundbeschaffenheit bzw. sich rasch ändernde Witterungsverhältnisse zurückzuführen sind. Obwohl die gesundheitliche Genesung im Vordergrund steht, sollte zeitnah auch die Kostenfrage geregelt werden. Zu den Bergungs-, Behandlungs- und Therapiekosten kommen zumeist noch andere unfallkausale Kosten, an die man zunächst nicht denkt. Wenn das Fremdverschulden nicht vornherein feststeht, werden Haftpflichtversicherungen Schadenersatzansprüche selten anerkennen. Dem verunglückten Schifahrer bleibt daher nichts anderes übrig, als seine Ansprüche vor jenem Gericht durchzusetzen, das sich in nächster Nähe zum Unfallort befindet. Das gilt sowohl für inländische, als auch für ausländische Verletzte. Wenden Sie sich an mich, damit ich Sie – vor Ort – in den rechtlichen Belangen beraten und vertreten kann.


Sonderfragen: Unfälle in Fun-Parks, beim Freeriden und beim Tourengehen.

Die Sportgeräte ändern sich. Die Möglichkeiten auf und neben der Piste ändern sich. Die Suche nach den Verantwortlichen bei Unfällen in Halfpipes, bei Hobbyschirennen oder beim Freeriden bleibt dieselbe. Wenn der Schitourenausflug böse endet, wird nicht zuletzt auch die Haftungsfrage gestellt. Jeder Fall ist anders. Dennoch sind oft dieselben Kriterien für die Beurteilung der Schadenstragungspflicht ausschlaggebend. Hat es Sicherungs- und Kennzeichnungspflichten gegeben? Wurden diese verletzt? Oder war der Verunglückte ausschließlich auf eigenes Risiko unterwegs. Hat der Bergführer wirklich seine Pflichten verletzt oder sind die Schitourengeher für den Schadenseintritt selber verantwortlich? Ich helfe Ihnen bei der Auflösung der Haftungsfragen und stehe Ihnen für eine präventive Beratung zur Verfügung.

Schigebiete ändern sich. Öffentlich-rechtliche Vorschriften und Verwaltungsverfahren.

Es gibt nicht mehr nur den einen, klassischen Schitouristen. Schigebietsbetreiber richten ihr Angebot ganz bewusst auf bestimmte Zielgruppen aus. Wer sich nicht ausschließlich auf Pistenschifahrer konzentrieren will, sondern beispielsweise auch das schnelllebige Freestyle-Segment bedienen will oder wer die Freeride-Szene anlocken will, muss ständig neue Einrichtungen schaffen, Pistenverläufe anpassen oder zusätzliche Aufstiegshilfen bauen. Auch wenn es sich um punktuell geringfügige, voneinander unabhängige Änderungen handelt, sollte möglichst früh die Genehmigungsfähigkeit des Projekts geklärt werden. Sehr oft ist die Umweltverträglichkeit des Projekts ein großes Thema. Ich unterstütze Sie schon in der Planungsphase, um Rechts- und Investitionssicherheit zu schaffen.

Vertragsrecht beim Schifahren. Nützliches für Betreiber, Vereine und Schilehrer.

Kaufverträge, Mietverträge, Werkverträge, Beförderungsverträge, usw. spielen für alle Personen, Vereine und Organisationen, die im Schitourismus tätig sind, eine wichtige Rolle. Für alle Beteiligten eröffnen sich gestalterische Spielräume, wenn sie die rechtlichen Möglichkeiten aktiv nützen. Ich berate Sie im Einzelfall und organisiere Workshops.

Dr. Markus Gilhofer

Sie können mich gerne kontaktieren!