Schwerpunkt Medizinrecht.
- Ärzte-Patienten-Verhältnis. Der Behandlungsvertrag. Rechte und Pflichten. Haftungsfragen.
Der Behandlungsvertrag kommt schon dadurch zustande, dass der Patient den Arzt aufsucht, um seine Beschwerden untersuchen zu lassen. Ab der ersten Besprechung befinden sich der Arzt und der Patient in einem Vertragsverhältnis zueinander. Beide haben Rechte. Beide haben Pflichten.
Die Pflichten des Arztes bestehen unter anderem darin, den Patienten aufzuklären und ihn lege artis zu behandeln. Eine adäquate Dokumentation ist essentiell und verschafft eine gute Position bei nachträglichen Auseinandersetzungen.
Ich berate Sie zu Ihren Rechten und Pflichten im Rahmen des Behandlungsvertrages. Sollte es zu Auseinandersetzungen kommen, übernehme ich Ihre Vertretung (bestenfalls) bereits im außergerichtlichen Stadium.
- Niederlassung. Praxisübergabe. Zusammenschluss zu einer Gruppenpraxis.
Sie wollen eine Praxis neu eröffnen, eine Praxis übernehmen oder sich mit anderen Personen zu einer Gemeinschaftspraxis zusammenschließen?
Schildern Sie mir Ihr Vorhaben. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung, um Ihre berufliche Veränderung auf ein solides rechtliches Fundament zu stellen. Die Abstimmung mit den Standesvertretungen und die Berücksichtigung berufsrechtlicher Vorschriften sind ebenso wichtig wie die Formulierung ausgewogener, vorausschauender Regelungen im Kauf- oder Gesellschaftsvertrag. Diese Verträge sind die Richtschnur für eine geordnete Übergabe eines Patientenstocks und die Festlegung der Zusammenarbeit innerhalb der Gesellschaft. Auch steuer- und haftungsrechtliche Aspekte dürfen bei der Lösungsfindung nicht außen vor bleiben. Wenn Sie eine neue Organisation schaffen wollen, sollten Sie auch rechtzeitig arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Überlegungen anstellen.
Kontaktieren Sie mich, damit ich Sie bei all diesen Rechtsthemen unterstützen kann und Sie rechtssicher und strukturiert Ihr Vorhaben starten können.
- Geschäftsraumvermietungen und Verträge zwischen Medizinprodukteherstellern und Ärzten.
Vor allem als niedergelassener Arzt, als selbständiger Physiotherapeut oder als Medizinproduktehersteller sind Sie im Berufsalltag mit Raummieten, Gerätemieten oder Gerätekäufen konfrontiert. Oft geht damit auch der Abschluss von Wartungs- oder Lizenzverträgen einher.
Da regelmäßig hochtechnisierte, teure Produkte verkauft oder vermietet werden, oft hohe Investitionen zu tätigen sind und längere Bindungsdauern eingegangen werden, ist juristischer Rat sinnvoll. Ich unterstütze Sie bei Vertragserrichtungen und Vertragsprüfungen.
- Apotheke. Hausapotheke. Verwaltungsverfahren.
Als Apotheker oder Allgemeinmediziner mit Hausapotheke sind Sie immer wieder mit Entscheidungen der Verwaltungsbehörden konfrontiert. Wenn Sie beabsichtigen, sich an einem bestimmten Standort niederzulassen, an einem weiteren Standort tätig zu sein oder Ihren Standort zu ändern, haben Sie stets vorab Verwaltungsverfahren zu durchlaufen.
Ich unterstütze Sie, den nötigen Konsens mit den Verwaltungsbehörden herzustellen. Ich übernehme auch Ihre Vertretung im Konzessionsverfahren zur Errichtung einer öffentlichen Apotheke bzw. im Bewilligungsverfahren zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke.
- Unfallrecht. Rettungsdienste.
Wenn Sie berufsmäßig als Retter in Notsituationen tätig sind (zB als Sanitäter bei Verkehrsunfällen oder als Berg- oder Schiführer in alpinen Notlagen), stehe ich Ihnen mit rechtlicher Expertise zur Verfügung, berate Sie in Haftungsfragen und übernehme Ihre Vertretung in Gerichtsprozessen.
Sie können mich gerne kontaktieren!